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Barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche, Duschklappsitz und Haltegriff
Ratgeber · Förderung

Barrierefreies Bad: welche Förderung es 2026 gibt

Bodengleiche Dusche, rutschhemmender Boden, Haltegriffe: Umbauten, die das Bad sicherer machen, werden oft bezuschusst. Hier der Stand im Oktober 2026 – und worauf es beim Antrag ankommt.

Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme

Wer einen anerkannten Pflegegrad hat – schon ab Pflegegrad 1 –, kann bei seiner Pflegekasse einen Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ beantragen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand 2026). Ein barrierefreier Badumbau mit bodengleicher Dusche, rutschhemmenden Fliesen und Haltegriffen gilt dabei als eine Maßnahme, auch wenn mehrere Arbeiten zusammenkommen.

Leben mehrere pflegebedürftige Menschen im selben Haushalt, steht der Betrag jeder Person zu. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden – mit einem Kostenvoranschlag, den Sie von uns bekommen. Erst nach der Bewilligung geht es los.

KfW: Zuschuss 455-B ausgeschöpft, Kredit 159 läuft

Der bekannte Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (KfW 455-B) kann 2026 nicht mehr beantragt werden: Die Bundesmittel waren im Sommer 2026 aufgebraucht. Ob das Programm 2027 wieder aufgelegt wird, hängt vom Bundeshaushalt ab – den aktuellen Stand finden Sie auf kfw.de.

Weiterhin verfügbar ist der Förderkredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: ein zinsgünstiges Darlehen für Umbauten, die Barrieren reduzieren, mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Beantragt wird er über Ihre Hausbank – ebenfalls vor Beginn der Arbeiten.

Kostenlose Wohnberatung in Münster und im Münsterland

Die Wohnberatung der Stadt Münster berät kostenlos zu Umbauten für das Wohnen im Alter oder mit Einschränkungen, kommt auf Wunsch zum Hausbesuch, kennt die Förderwege und hilft beim Ausfüllen der Anträge. Auch die Kreise im Münsterland haben eigene Wohnberatungsstellen – eine Übersicht bietet der Pflegewegweiser NRW.

Unser Tipp: Beratung und Aufmaß miteinander verbinden. Wir planen das Bad so, dass es die Anforderungen für die Förderung erfüllt, und liefern den Kostenvoranschlag für den Antrag.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Unabhängig von Pflegegrad oder Förderprogramm können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten (nicht des Materials) als Handwerkerleistung von der Einkommensteuer abziehen – bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und die Zahlung per Überweisung.

Für Kosten, die bereits durch einen Zuschuss oder einen zinsverbilligten Kredit gefördert wurden, gilt der Bonus nicht. Ist der Umbau ärztlich als notwendig bescheinigt, kommt im Einzelfall auch ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in Betracht – das klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

So gehen Sie vor

In fünf Schritten zur Förderung

Beratung & Aufmaß

Wir nehmen Ihr Bad auf und planen die barrierefreie Lösung – gern zusammen mit der Wohnberatung.

Kostenvoranschlag

Sie erhalten von uns ein Angebot mit allen Positionen, das Sie dem Antrag beilegen.

Antrag stellen

Bei der Pflegekasse oder über die Hausbank bei der KfW – immer vor Beginn der Arbeiten.

Bewilligung abwarten

Erst mit der Zusage starten wir den Umbau. Das dauert meist einige Wochen.

Umbau & Abrechnung

Nach der Abnahme reichen Sie die Rechnung ein – der Zuschuss wird ausgezahlt.

FAQ

Fragen zur Förderung

Gibt es den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?

Der Zuschuss der Pflegekasse setzt einen Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Förderkredit, der Steuerbonus für Handwerkerleistungen und je nach Situation Leistungen der Krankenkasse für Hilfsmittel wie Haltegriffe oder Duschsitze.

Kann ich den Zuschuss der Pflegekasse mehrfach bekommen?

Für eine weitere Maßnahme ja – wenn sich die Pflegesituation später verändert und ein neuer Umbau nötig wird. Mehrere Arbeiten, die gleichzeitig geplant sind, zählen als eine Maßnahme.

Muss ein Fachbetrieb die Arbeiten machen?

Für die Förderung brauchen Sie Rechnungen eines Fachbetriebs. Eigenleistungen werden nicht bezuschusst – und bei Abdichtung und bodengleicher Dusche sollte ohnehin ein Meisterbetrieb ran.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Rechnen Sie mit einigen Wochen. Deshalb lohnt es sich, Beratung, Kostenvoranschlag und Antrag früh anzugehen – gebaut wird erst nach der Zusage.

Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich – verbindlich sind die Angaben Ihrer Pflegekasse, der KfW und Ihrer Steuerberatung. Mehr zur Leistung: Barrierefreies Bad und bodengleiche Dusche.

Barrierefreies Bad planen?

Wir beraten Sie vor Ort, planen förderfähig und liefern den Kostenvoranschlag für den Antrag.

Veröffentlicht am 13.10.2026 · Stand: 13.10.2026 · Autor: Peret Badmanufaktur, Fliesenleger-Meisterbetrieb aus Münster